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   VG Cottbus, 19.08.2010 - 3 L 178/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,36289
VG Cottbus, 19.08.2010 - 3 L 178/10 (https://dejure.org/2010,36289)
VG Cottbus, Entscheidung vom 19.08.2010 - 3 L 178/10 (https://dejure.org/2010,36289)
VG Cottbus, Entscheidung vom 19. August 2010 - 3 L 178/10 (https://dejure.org/2010,36289)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Anordnung einer Ersatzvornahme einer Beseitigungsverfügung hinsichtlich eines Gebäudes bei Bestandskraft der Beseitigungsverfügung; Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte bei Zweifeln ...

Kurzfassungen/Presse

  • Verwaltungsgericht Cottbus (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht versagt Eilrechtsschutz gegen den Abriss des Hauses Sellessener Allee 7a in Spremberg

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 956/05

    Einreichung des unterzeichneten Mantelbogens als wirksamer Antrag auf Veranlagung

    Auszug aus VG Cottbus, 19.08.2010 - 3 L 178/10
    Mit Blick auf den - wie bereits ausgeführt - bestandskräftigen Festsetzungsbescheid bedeutet dies, dass alle Voraussetzungen für eine Ersatzvornahme vorliegen und mit Bestandskraft des Festsetzungsbescheides die Antragstellerin zu 1. mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die die vorausgehenden Schritte der Verwaltungsvollstreckung betreffen (vgl. Urteil der Kammer vom 19. Januar 2010 - 3 K 956/05 -).
  • BVerwG, 21.08.1996 - 4 B 100.96

    Verwaltungsvollstreckungsrecht - Festsetzung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme

    Auszug aus VG Cottbus, 19.08.2010 - 3 L 178/10
    Darüber hinaus ist sie geeignet, den Anspruch auf Zahlung der Ersatzvornahmekosten, wenn auch unter der auflösenden Bedingung der Vornahme durch den Pflichtigen selbst, schon zu einem Zeitpunkt zum Entstehen zu bringen, zu dem die Zwangsmittelanwendung noch aussteht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. August 1966 - 4 100.96 -, NVwZ 1997, 381 zum wortgleichen § 14 Satz 1 des Vollstreckungsgesetzes des Bundes).
  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus VG Cottbus, 19.08.2010 - 3 L 178/10
    Die Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte kommt nur dann in Betracht, wenn überhaupt Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. September 2003 - 2P422/03-, zitiert nach [...]; wie auch die von der Antragsstellerin zu 1. selbst benannte Entscheidung des BFH, Beschluss vom 19. April 1968 - IV B 3/66 -, ebenfalls zitiert nach [...]).
  • VG Cottbus, 23.10.2003 - 3 K 1846/00
    Auszug aus VG Cottbus, 19.08.2010 - 3 L 178/10
    Diese ist in Umsetzung der rechtskräftigen Entscheidung der Kammer in dem Verfahren 3 K 1846/00 ergangen, die den Beteiligten bekannt ist.
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